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Hitze am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten in Deutschland

Welche Regeln gelten bei Hitze am Arbeitsplatz in Deutschland? Steigt die Raumtemperatur bei sommerlicher Hitze über 26 °C, sollen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, bei mehr als 30 °C sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Über 35 °C ist der Raum ohne besonderen Schutz nicht als Arbeitsraum geeignet. Der Artikel erklärt die ASR A3.5, Hitzefrei und Rechte der Beschäftigten.

Hitze am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten in Deutschland

Hitze am Arbeitsplatz: Regeln und Pflichten | Hapi

Karriere und Arbeitswelt

Hitze am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten in Deutschland

Veröffentlicht 21. Juli 2023 · Aktualisiert 27. Juli 2026 · Martin Holub

Kein automatisches Hitzefrei, aber klare Pflichten für Arbeitgeber. Erfahren Sie, welche Maßnahmen bei 26, 30 und 35 °C in Deutschland gelten.

Die kurze Antwort

Hitze am Arbeitsplatz ist in Deutschland ein Thema des Arbeitsschutzes. Es gibt jedoch kein allgemeines Recht auf „Hitzefrei“ und keinen automatischen Anspruch auf eine Klimaanlage. Entscheidend sind die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel ASR A3.5.

  • Bis 26 °C: Der normale Zielbereich der ASR A3.5 wird eingehalten.
  • Mehr als 26 °C bis 30 °C: Bei Außentemperaturen über 26 °C soll der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Besondere Risiken müssen individuell beurteilt werden.
  • Mehr als 30 °C bis 35 °C: Wirksame Schutzmaßnahmen sind verpflichtend.
  • Mehr als 35 °C: Der Raum ist ohne besondere Maßnahmen während dieser Zeit nicht als Arbeitsraum geeignet.

Diese Schwellenwerte bedeuten nicht, dass Beschäftigte ab einer bestimmten Temperatur automatisch nach Hause gehen dürfen.

Inhalt

  1. Rechtsgrundlagen
  2. Das Stufenmodell für Innenräume
  3. Geeignete Schutzmaßnahmen
  4. Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
  5. Hitze bei Arbeit im Freien
  6. Was Beschäftigte tun können
  7. Hitzeerschöpfung und Hitzschlag
  8. Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen gelten?

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Außerdem müssen Fenster, Oberlichter und Glaswände eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen.

Die ASR A3.5 konkretisiert diese Vorgaben für Innenräume. Sie beschreibt Mindesttemperaturen, Messregeln und das Stufenmodell für sommerliche Hitze. Hält ein Arbeitgeber die Technischen Regeln ein, kann er grundsätzlich davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.

Zusätzlich verpflichtet § 5 Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen. Dabei müssen unter anderem Arbeitsstätte, physikalische Einwirkungen, Arbeitsabläufe, Arbeitszeit und psychische Belastungen berücksichtigt werden.

Wichtig: Die Temperatur ist nur ein Teil der Beurteilung. Auch Luftfeuchte, Luftbewegung, Wärmestrahlung, körperliche Arbeit, Kleidung, persönliche Schutzausrüstung, Pausen und der Gesundheitszustand können die Belastung verändern.

Das Stufenmodell der ASR A3.5 für Innenräume

Orientierung für sommerliche Hitze in Arbeitsräumen
Lufttemperatur im Raum Bedeutung
Bis 26 °C Der grundsätzliche Zielwert wird eingehalten. Die geeignete Temperatur hängt zusätzlich von der Tätigkeit ab.
Mehr als 26 °C bis 30 °C Bei Außentemperaturen über 26 °C soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Besondere Belastungen erfordern eine angepasste Gefährdungsbeurteilung.
Mehr als 30 °C bis 35 °C Wirksame Maßnahmen müssen umgesetzt werden.
Mehr als 35 °C Ohne besondere Schutzmaßnahmen ist der Raum während dieser Zeit nicht als Arbeitsraum geeignet.

Was gilt bis 26 °C?

Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll nach ASR A3.5 grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten. Die konkrete geeignete Temperatur hängt von der Tätigkeit ab. Körperlich schwere Arbeit benötigt andere Bedingungen als sitzende Büroarbeit.

Wenn ein Raum wegen Maschinen, Öfen oder anderer betrieblicher Wärmequellen dauerhaft heiß wird, kann sich der Arbeitgeber nicht einfach auf sommerliches Wetter berufen. Die Gefährdung muss anhand der konkreten Arbeitsbedingungen beurteilt und möglichst an der Quelle reduziert werden.

Was gilt zwischen 26 °C und 30 °C?

Liegt die Außentemperatur über 26 °C und steigt auch die Lufttemperatur im Raum über diesen Wert, soll der Arbeitgeber Maßnahmen aus der ASR A3.5 ergreifen. Bei besonders belasteten oder schutzbedürftigen Beschäftigten ist genauer zu prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Dazu zählen zum Beispiel Beschäftigte mit Vorerkrankungen, ältere Beschäftigte, Schwangere und stillende Personen, Jugendliche, Personen mit schwerer körperlicher Arbeit sowie Personen, die Schutzkleidung oder persönliche Schutzausrüstung tragen.

Was gilt zwischen 30 °C und 35 °C?

Bei mehr als 30 °C im Arbeitsraum müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Ein Hinweis, dass Sommer ist, reicht nicht aus. Die Maßnahmen müssen zur Ursache und zur Belastung passen.

Was gilt über 35 °C?

Überschreitet die Lufttemperatur 35 °C, ist der Raum während dieser Zeit ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet. Ein Ventilator allein macht einen solchen Raum nicht automatisch sicher.

Eine weitere Nutzung kommt nur mit Maßnahmen infrage, die mit dem Schutz bei Hitzearbeit vergleichbar sind. Dazu können technische Kühlung, Luftduschen, spezielle Schutzkleidung oder abgestimmte Arbeits- und Entwärmungszeiten gehören. Die konkrete Lösung muss fachkundig beurteilt werden.

Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?

Geeignete Maßnahmen können sein:

  • außenliegender Sonnenschutz und wirksame Verschattung,
  • Lüften in den frühen Morgenstunden oder während kühler Nachtzeiten,
  • Reduzierung innerer Wärmequellen,
  • Ventilatoren oder geeignete technische Kühlung,
  • frühere Arbeitszeiten oder flexible Arbeitszeitmodelle,
  • Verlagerung schwerer Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten,
  • zusätzliche kurze Erholungspausen,
  • Nutzung kühlerer Pausenbereiche,
  • Lockerung betrieblicher Bekleidungsregeln, soweit Sicherheit und Hygiene dies erlauben,
  • Bereitstellung geeigneter Getränke.

Technische und organisatorische Lösungen haben Vorrang vor Maßnahmen, die nur das Verhalten einzelner Beschäftigter verändern.

Gibt es in Deutschland ein Recht auf Hitzefrei?

Nein. Für Beschäftigte besteht kein allgemeiner Anspruch auf Hitzefrei, Homeoffice oder einen klimatisierten Raum. Gleichzeitig darf der Arbeitgeber die Situation nicht einfach hinnehmen. Er muss Gesundheitsrisiken beurteilen und bei Bedarf wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen.

Beschäftigte sollten den Arbeitsplatz nicht eigenmächtig verlassen. Das kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden muss die Arbeit jedoch unterbrochen, Hilfe organisiert und der Vorgesetzte informiert werden.

Hitze bei Arbeit im Freien

Die Schwellenwerte der ASR A3.5 gelten für Arbeitsräume. Für Arbeitsplätze im Freien oder in nicht vollständig geschlossenen Bereichen dürfen sie nicht schematisch übernommen werden.

Seit August 2025 konkretisiert die ASR A5.1 die Anforderungen an Arbeitsplätze im Freien und in nicht vollständig geschlossenen Arbeitsstätten. Ergänzende Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten behandeln die Gefährdung durch Hitze. Bei der Beurteilung spielen unter anderem Wetterlage, direkte Sonne, Wärmestrahlung, Luftfeuchte, Wind, körperliche Belastung, Arbeitskleidung, UV-Strahlung und verfügbare Erholungsbereiche eine Rolle.

Mögliche Maßnahmen für Außenarbeit:

  • Arbeitsbeginn in kühlere Stunden verlegen,
  • schwere Tätigkeiten reduzieren oder rotieren,
  • beschattete Pausenplätze einrichten,
  • Trinkwasser gut erreichbar bereitstellen,
  • Kopfschutz und geeignete UV-Schutzkleidung nutzen,
  • Beschäftigte zu Hitzesymptomen und UV-Risiken unterweisen,
  • Wetter- und Hitzewarnungen bei der Einsatzplanung berücksichtigen.

Was können Beschäftigte bei zu großer Hitze tun?

1. Temperatur und Situation dokumentieren

Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Arbeitsbereich, gemessene Temperatur, Tätigkeit und auftretende Beschwerden. Die Messung sollte nicht direkt in der Sonne oder unmittelbar neben einer Wärmequelle erfolgen.

2. Vorgesetzte informieren

Melden Sie konkrete Probleme frühzeitig. Beschreiben Sie nicht nur, dass es heiß ist, sondern auch, welche Tätigkeit ausgeführt wird und welche Schutzmaßnahmen fehlen.

3. Betriebliche Stellen einbeziehen

Je nach Betrieb können Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsarzt oder Betriebsärztin helfen. Fragen Sie nach der Gefährdungsbeurteilung und den vorgesehenen Hitzeschutzmaßnahmen.

4. Zuständige Behörde kontaktieren

Wenn konkrete Anhaltspunkte für unzureichenden Gesundheitsschutz bestehen, der Arbeitgeber trotz Beschwerde nicht abhilft und interne Wege ausgeschöpft sind, können sich Beschäftigte nach § 17 Arbeitsschutzgesetz an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Daraus dürfen ihnen keine Nachteile entstehen.

5. Gesundheitliche Warnzeichen ernst nehmen

Bei Schwindel, Schwäche, Übelkeit, starken Kopfschmerzen oder Kreislaufproblemen sollte die Arbeit unterbrochen werden. Gehen Sie an einen kühleren Ort, informieren Sie eine andere Person und beginnen Sie mit vorsichtiger Kühlung.

Wie erkennt man Hitzeerschöpfung und Hitzschlag?

Mögliche Zeichen einer Hitzeerschöpfung sind:

  • starker Durst,
  • Schwäche und Abgeschlagenheit,
  • Schwindel und Kopfschmerzen,
  • Übelkeit,
  • kalte oder feuchte Haut,
  • schneller Puls,
  • Muskelkrämpfe.

Bringen Sie die betroffene Person in eine kühlere oder schattige Umgebung, lockern Sie enge Kleidung und kühlen Sie den Körper. Ist die Person vollständig bei Bewusstsein, kann sie trinken.

Bewusstseinsstörungen, Krampfanfälle, starke Kreislaufprobleme oder eine sehr hohe Körpertemperatur können auf einen Hitzschlag hinweisen. Rufen Sie sofort 112, bringen Sie die Person an einen kühlen Ort und beginnen Sie mit der Kühlung. Einer bewusstlosen Person darf nichts zu trinken gegeben werden.

Weitere Hinweise bietet das Gesundheitsportal des Bundes unter gesund.bund.de.

Häufige Fragen

Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber handeln?

Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten. Bei sommerlichen Außentemperaturen über 26 °C soll der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Bei mehr als 30 °C im Raum sind wirksame Maßnahmen verpflichtend.

Darf ich bei mehr als 30 °C nach Hause gehen?

Nein, nicht automatisch. Es gibt kein allgemeines Recht auf Hitzefrei. Der Arbeitgeber muss aber wirksame Maßnahmen treffen. Verlassen Sie den Arbeitsplatz nicht eigenmächtig, sondern melden Sie die Belastung und nutzen Sie die betrieblichen Beschwerdewege.

Ist ein Büro über 35 °C noch als Arbeitsraum geeignet?

Ohne besondere Schutzmaßnahmen ist ein Raum bei mehr als 35 °C während der Überschreitungszeit nicht als Arbeitsraum geeignet. Für eine weitere Nutzung sind Maßnahmen erforderlich, die mit dem Schutz bei Hitzearbeit vergleichbar sind.

Muss der Arbeitgeber eine Klimaanlage installieren?

Nicht automatisch. Der Arbeitgeber kann verschiedene wirksame technische und organisatorische Maßnahmen wählen. Entscheidend ist, dass die Gesundheitsgefährdung ausreichend reduziert wird.

Muss der Arbeitgeber Getränke bereitstellen?

Die Bereitstellung geeigneter Getränke gehört zu den in der ASR A3.5 genannten möglichen Maßnahmen. Bei mehr als 30 °C müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden. Welche Kombination erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Gelten die Grenzen von 26, 30 und 35 °C auch im Freien?

Nein. Das Stufenmodell der ASR A3.5 gilt für Arbeitsräume. Für Außenarbeitsplätze gelten die ASR A5.1 und ergänzende Empfehlungen. Dort werden Wetter, Sonne, UV-Strahlung, körperliche Belastung, Kleidung und Erholungsmöglichkeiten gemeinsam bewertet.

An wen kann ich mich wenden, wenn nichts passiert?

Wenden Sie sich zunächst an die Führungskraft und gegebenenfalls an Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt. Bleibt eine konkrete Beschwerde ohne Abhilfe, erlaubt § 17 Arbeitsschutzgesetz die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.

Was ist bei Verdacht auf Hitzschlag zu tun?

Rufen Sie sofort 112, bringen Sie die betroffene Person in eine kühlere Umgebung und beginnen Sie mit vorsichtiger Kühlung. Bei Bewusstlosigkeit darf nichts zu trinken gegeben werden. Prüfen Sie Atmung und Kreislauf und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe.

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Über Hapi

HAPI Personal GmbH hat ihren Sitz in Leipzig und ist Teil einer erfahrenen deutsch-tschechischen Unternehmensgruppe für Personaldienstleistungen. Hapi organisiert Personal, Betreuung und betriebliche Abläufe klar und zuverlässig.

Quellen und Aktualität

Stand der rechtlichen Informationen: 27. Juli 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche oder medizinische Beratung und keine betriebliche Gefährdungsbeurteilung.